Selbständige der EU/EFTA

Falls du daran interessiert bist, in der Schweiz als Selbständiger tätig zu werden, findest du hier alle wichtigen Informationen zu den Anforderungen und Möglichkeiten. In diesem Artikel erklären wir dir, was du als Bürger der EU/EFTA beachten musst, welche Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Selbständige nötig sind und welche steuerlichen Regelungen gelten.
Egal ob du eine Firma in der Schweiz gründen möchtest oder als Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland selbständig arbeiten willst – wir geben dir einen umfassenden Überblick, damit du bestens informiert bist.
Weitere Informationen zu den Aufenthaltsbewilligungen in der SchweizAusländische Selbständige in der Schweiz: Voraussetzungen und Möglichkeiten
Ausländische Selbständige aus dem EU/EFTA-Raum können unter bestimmten Bedingungen in der Schweiz tätig sein. Grundsätzlich ist es für EU/EFTA-Bürger möglich, sich als Selbständige in der Schweiz niederzulassen und eine eigene Firma zu gründen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch die Aufenthaltsbewilligung B, die für selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz erforderlich ist. Die genauen Anforderungen variieren je nach Kanton, weshalb es ratsam ist, sich bei der zuständigen kantonalen Behörde zu informieren.
Voraussetzungen für EU/EFTA-Bürger, die in der Schweiz selbstständig arbeiten möchten
- Nachweis der Selbstständigkeit, z. B. durch ein Geschäftsmodell, Verträge oder Rechnungen.
- Eintrag ins Handelsregister, falls erforderlich, abhängig von der Art des Gewerbes.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten und Geschäftsausgaben.
- Nachweis über eine Krankenversicherung, die in der Schweiz anerkannt ist.
- Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung B bei der kantonalen Migrationsbehörde, die die Selbstständigkeit anerkennen muss.
- Bereitstellung einer festen Unterkunftsadresse in der Schweiz.
- Einhaltung der gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften für Selbstständige in der Schweiz.
Die genauen Anforderungen können je nach Kanton und Art der Tätigkeit variieren. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig bei den kantonalen Behörden zu informieren.
Selbstständig in der Schweiz wohnen in Deutschland: Grenzgängerregelungen
Es ist möglich, in Deutschland zu wohnen und als Selbstständiger in der Schweiz tätig zu sein. Solche Personen gelten als Grenzgänger und unterliegen speziellen Regelungen, die die Vereinbarkeit von Arbeits- und Wohnort betreffen.
Grenzgänger benötigen eine besondere Arbeitsbewilligung, und je nach Tätigkeit und Standort kann eine Quellensteuer anfallen. Es ist wichtig, die Vorschriften sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz zu beachten, um rechtliche und steuerliche Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.
Voraussetzungen für Grenzgänger aus Deutschland, die in der Schweiz selbstständig arbeiten
- Nachweis der Selbstständigkeit durch Geschäftspläne, Verträge oder Rechnungen.
- Eintragung ins Handelsregister der Schweiz, falls die Tätigkeit dies erfordert.
- Regelmäßige Rückkehr an den Wohnsitz in Deutschland, mindestens einmal pro Woche, um den Grenzgängerstatus zu behalten.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung von Lebenshaltungskosten und Geschäftsausgaben.
- Krankenversicherung, die sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gültig ist.
- Beantragung einer Grenzgängerbewilligung G bei den kantonalen Behörden in der Schweiz.
- Einhaltung der steuerlichen und rechtlichen Vorschriften für Selbstständige in der Schweiz und in Deutschland.
- Nachweis einer festen Geschäftsadresse in der Schweiz, falls erforderlich.
Die Anforderungen können je nach Kanton und Art der Tätigkeit variieren. Es wird empfohlen, sich bei den kantonalen Migrationsbehörden frühzeitig zu informieren.
Schweiz Firma gründen ohne Wohnsitz: Ist das möglich?
Es ist grundsätzlich möglich, eine Firma in der Schweiz zu gründen, ohne dort einen Wohnsitz zu haben.
Allerdings gelten hier spezifische Anforderungen, wie die Bestellung eines Vertreters vor Ort und die Einhaltung der Schweizerischen Geschäftsvorschriften.
Für Staatsangehörige aus der EU/EFTA gelten erleichterte Bedingungen, wenn sie eine Niederlassung in der Schweiz anstreben.
Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ohne Wohnsitz
- Wahl einer Rechtsform, z. B. Einzelunternehmen, GmbH oder AG. Die meisten Nicht-Ansässigen entscheiden sich für eine GmbH oder AG, da diese keine persönliche Wohnsitzpflicht erfordern.
- Benennung eines in der Schweiz ansässigen Vertreters oder Geschäftsführers, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
- Eintragung der Firma ins Handelsregister des zuständigen Kantons.
- Eröffnung eines Schweizer Geschäftskontos zur Einzahlung des Mindestkapitals (z. B. CHF 20’000 für eine GmbH).
- Nachweis eines Unternehmenszwecks und eines Geschäftsplans, der die wirtschaftliche Tätigkeit in der Schweiz beschreibt.
- Erfüllung steuerlicher und rechtlicher Vorgaben, einschließlich Mehrwertsteuerregistrierung, falls erforderlich.
- Nachweis einer physischen Geschäftsadresse in der Schweiz, die als Firmensitz dient.
Es wird empfohlen, sich von einem Anwalt oder Berater vor Ort unterstützen zu lassen, um die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen.
Welche Länder sind in der EFTA?
Die EFTA (Europäische Freihandelsassoziation) umfasst vier Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Bürger dieser Länder haben aufgrund der Abkommen mit der EU gewisse Rechte zur Niederlassung und Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Diese Rechte erleichtern insbesondere die selbständige Erwerbstätigkeit und den Zugang zu bestimmten Arbeitsbewilligungen.
Selbständige Erwerbstätigkeit Schweiz für Drittstaatsangehörige
Für Drittstaatsangehörige, also Personen aus Ländern außerhalb der EU/EFTA, ist die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz mit strengeren Auflagen verbunden.
Sie müssen nachweisen, dass ihre Tätigkeit im Interesse der Schweizer Wirtschaft liegt und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Der Antrag auf eine entsprechende Bewilligung ist komplex und erfordert oft zusätzliche Unterlagen und Nachweise.
Voraussetzungen für Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz selbstständig arbeiten möchten
- Nachweis der beruflichen Qualifikation und Erfahrung, die für die geplante Tätigkeit relevant sind.
- Ein überzeugender Geschäftsplan, der die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Tätigkeit darlegt.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten und Geschäftsausgaben.
- Krankenversicherung, die in der Schweiz anerkannt ist.
- Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung bei der kantonalen Migrationsbehörde, die die Selbstständigkeit genehmigen muss.
- Eröffnung eines Schweizer Bankkontos und Bereitstellung einer festen Geschäftsadresse in der Schweiz.
- Einhaltung der steuerlichen und rechtlichen Vorschriften für Selbstständige in der Schweiz.
- Nachweis, dass die Tätigkeit nicht die Einstellung qualifizierter lokaler Arbeitskräfte beeinträchtigt.
Die Anforderungen können je nach Kanton und Art der Tätigkeit variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Voraussetzungen bei den kantonalen Behörden zu überprüfen.
Mehr Verfahren, die du in den Kantonen der Schweiz erledigen kannst
Neben der Anmeldung als Selbständiger gibt es in den kantonalen Migrationsämtern zahlreiche weitere wichtige Verfahren, die du erledigen kannst.
Direkt unter diesem Abschnitt findest du eine Übersicht der weiteren Verfahren, die du in den kantonalen Migrationsämtern der Schweiz beantragen kannst.