Ausweis S – Für Schutzbedürftige

Ausweis S – Für Schutzbedürftige

Der Status S ist ein spezieller Aufenthaltsstatus für Schutzbedürftige, die in der Schweiz vorübergehenden Schutz suchen, aber nicht als Asylsuchende anerkannt sind.

Der Ausweis S Schweiz wird an Personen vergeben, die aufgrund von Krieg, Gewalt oder anderen humanitären Krisen ihre Heimat verlassen mussten. Dieser Status erlaubt es ihnen, sich vorübergehend in der Schweiz aufzuhalten, ohne die üblichen Asylverfahren durchlaufen zu müssen.

Kann man mit Status S arbeiten?

Ja, Personen mit Status S können in der Schweiz arbeiten, allerdings nur mit einer Genehmigung.

Die Arbeitsbewilligung für Status S wird vom zuständigen Migrationsamt erteilt und ist kantonal geregelt. In Städten wie Bern und Zürich gibt es spezifische Regelungen, die es Schutzbedürftigen mit Status S erlauben, eine Beschäftigung aufzunehmen, solange sie eine Genehmigung vom jeweiligen Kanton erhalten.

Weitere Informationen zu den Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz

Wird Status S verlängert?

Der Status S ist ein temporärer Schutzstatus, der in der Regel für die Dauer der Krise im Herkunftsland des Schutzbedürftigen gewährt wird. Solange die Gründe für den Schutz bestehen, wird der Status in der Regel verlängert.

Die Entscheidung über die Verlängerung erfolgt durch die zuständigen Migrationsbehörden in der Schweiz, die die Lage im Herkunftsland regelmäßig überprüfen.

Rechte und Pflichten mit dem Ausweis S in der Schweiz

Inhaber eines Ausweis S in der Schweiz haben Rechte wie das Arbeiten (mit Bewilligung) und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Sie müssen jedoch ihre Adresse aktuell halten und den Anweisungen der Migrationsbehörden folgen. Die Bedingungen variieren je nach Kanton.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen in der Schweiz finden Sie direkt unten.